Nach dem Minamata Abkommen ist die EU bemüht, das Element Quecksilber (Hg) in der Umwelt zu reduzieren. Daher sollen neue Produkte in Zukunft möglichst kein Quecksilber enthalten. Geregelt wird das in der EU-RoHS-Richtlinie (2011/65/EU). In dieser Richtline sind Ausnahmeregelungen für einige Produkte getroffen. UV-C Lampen enthalten bis zu 15 mg Quecksilber und fallen unter die Ausnahme nach Anhang III 4(f) und sind somit in der EU uneingeschränkt verwendbar.
EU-Direktiven unterliegen regelmäßigen Überprüfung, so kommt es 2027 turnusmäßig zur Überprüfung dieser Ausnahmeregelungen. Ein Antrag auf Verlängerung der Ausnahmeregelung für Germizdlampen wurde von dem europäischen Branchenverband Lighting Europe fristgerecht eingereicht. Aktuell sind Niederdrucklampen die UV-C erzeugen Stand der Technik und für die die Trinkwasseraufbereitung zugelassen. Alternative UV-C Strahlungsquellen, wie UV-C LEDs, sind bisher noch nicht hinreichend energieeffizient und wirtschaftlich. Daher ist die Verlängerung der Ausnahmeregelung alternativlos.
Zudem existiert ein sehr gut funktionierendes Wertstoffkreislaufsystem für Niederdruckstrahler, in dem Quecksilber vollständig recycelt wird. Bitte geben Sie daher auch Ihre Röhre an einem Wertstoffhof ab oder schicken sie uns die Röhre zurück. So gelangt auch zukünftig kein Quecksilber in die Umwelt.
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