UV-C-Anlagen senken den Bedarf an Chlor und anderen Chemikalien. Dadurch werden Reizungen von Haut und Augen sowie der typische Chlorgeruch reduziert, da Chlornebenprodukte wie gebundenes Chlor (Chloramine) abgebaut werden. So können die strengen Grenzwerte der DIN 19643 für gebundenes Chlor von 0,2 mg/l eingehalten werden. Vor allem Trichloramin ist für unangenehme Gerüche und Reizungen verantwortlich, und wird effizient durch UV-C abgebaut.
Die UV-Behandlung vom Wasser hat keinerlei Auswirkungen auf den Geschmack, den Geruch oder die Farbe des Wassers. Die UV-C Wasserdesinfektion verringert den Bedarf an Frischwasser, ist umweltfreundlich und nachhaltig.