Die bisherigen nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen werden durch EU-Positivlisten, ein einheitliches Prüf- und Zertifizierungsverfahren und ein EU-Kennzeichen abgelöst.
Ab dem 31. Dezember 2026 gelten EU-weit einheitliche Hygieneanforderungen an alle Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (Art. 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184). In der Praxis greifen sie zum Jahreswechsel 2026/2027. Die bisherigen nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen (Metall-, Email/Keramik- und KTW-BWGL) werden durch EU-Positivlisten, ein einheitliches Prüf- und Zertifizierungsverfahren und ein EU-Kennzeichen abgelöst. Neue Produkte, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht werden, benötigen ein EU-Zertifikat einer notifizierten Stelle, eine EU-Konformitätserklärung und die EU-Kennzeichnung mit dem Trinkwasser-Symbol. Für Produkte mit gültigem nationalem Nachweis zum 31.12.2026 gilt in Deutschland eine Übergangsfrist bis 31.12.2032.
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