Neue EU-Hygieneanforderungen

Die bisherigen nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen werden durch EU-Positivlisten, ein einheitliches Prüf- und Zertifizierungsverfahren und ein EU-Kennzeichen abgelöst. 

EU-Hygieneanforderungen für Produkte mit Trinkwasserkontakt ab 31.12.2026

 

Was sich für UV-C-Reaktoren, Werkstoffe und Kennzeichnung im deutschen Trinkwassermarkt ändert.

Ab dem 31. Dezember 2026 gelten EU-weit einheitliche Hygieneanforderungen an alle Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (Art. 11 der Richtlinie (EU) 2020/2184). In der Praxis greifen sie zum Jahreswechsel 2026/2027. Die bisherigen nationalen UBA-Bewertungsgrundlagen (Metall-, Email/Keramik- und KTW-BWGL) werden durch EU-Positivlisten, ein einheitliches Prüf- und Zertifizierungsverfahren und ein EU-Kennzeichen abgelöst. Neue Produkte, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr gebracht werden, benötigen ein EU-Zertifikat einer notifizierten Stelle, eine EU-Konformitätserklärung und die EU-Kennzeichnung mit dem Trinkwasser-Symbol. Für Produkte mit gültigem nationalem Nachweis zum 31.12.2026 gilt in Deutschland eine Übergangsfrist bis 31.12.2032.

 

Alle Infos rund um die neuen EU-Hygieneanforderungen in folgendem Whitepaper
Das Whitepaper ist für Hersteller, Betreiber, Planer und Installateure. Alle Informationen rund um den rechtlichen Rahmen, die Bedeutung für UV-C Reaktoren und Komponenten und die Pflichtkennzeichnung sind hier zusammengefasst.

👉 Jetzt Whitepaper neue EU-Hygieneanforderungen ab 2027 kostenlos herunterladen

Erfahren Sie mehr über unsere Validierte-Serie und die Certified-Serie.

 

Sie haben Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Erfahren Sie mehr über unsere Forschung und Entwicklung bei Van Remmen.